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Allgemeine Geschäftsbedingungen/ Bootsverleih
- Für den Mietvertrag gelten die gesetzlichen Bestimmungen des bürgerlichen
Gesetzbuches über die Miete beweglicher Gegenstände, soweit in
den nachfolgenden Bestimmungen keine gesonderten Regelungen enthalten
sind. Nebenabreden, Ergänzungen oder Änderungen dieses schriftlichen
Vertrages haben nur Gültigkeit, wenn sie schriftlich von Seiten
des Vermieters bestätigt werden.
- Für Materialverlust haftet der Mieter wie folgt: Boot: 1300,-
Euro, Tonne: 60,- Euro, Schwimmweste: 90,- Euro, Paddel: 70,-
Euro, Bootswagen: 150,- Euro, Wurfleinen: 15,- Euro. Eine evtl.
Reinigung bzw. Reparatur der Boote oder des Zubehörs wird mit
50,- Euro / Stunde berechnet.
- Der Mieter haftet außerdem für alle Schäden, die durch unsachgemäße
Behandlung oder durch unsachgemäße Handhabung des Bootes und des
Zubehörs am Boot oder am Zubehör selber oder an Rechtsgütern Dritter
entstehen. Er stellt insofern den Vermieter im Innenverhältnis
von jeder Inanspruchnahme frei. In diesem Zusammenhang verpflichtet
sich der Mieter, das Boot und das Zubehör pfleglich zu behandeln
und in unbeschädigtem, sauberen Zustand zurückzugeben. Im übrigen
verpflichtet sich der Mieter ausdrücklich zur Einhaltung aller
gesetzlichen Vorschriften, die für ihn als Fahrer des Bootes in
Betracht kommen, insbesondere in Bezug auf Fahrgenehmigungen in
Gewässern und Belange des Umweltschutzes. Der Mieter verpflichtet
sich die Umwelt zu schonen, keine Gegenstände zu hinterlassen
und die bewachsenen Uferbereiche nicht zu befahren. Die vorgeschriebenen Mindestpegelstände sind einzuhalten.
Sie sind unter der Tel-Nr. 02171-387241 (für die
Wupper) zu erfragen.
- Der Mieter haftet in vollem Umfange bei Verletzungen der hiermit
übernommenen vertraglichen und bei Verletzung der gesetzlichen
Verpflichtungen für jeden Schaden, der dem Vermieter entsteht,
insbesondere auch für einen infolge verspäteter Rückgabe entgangenen
Gewinn, sofern fahrlässiges Verhalten des Mieters vorliegt. Für
die Tatsache, daß sich der Mieter nicht fahrlässig verhalten hat,
trifft ihn die Beweislast.
- Sollte der Mieter das Boot oder das Zubehör an eine dritte Person
überlassen, verpflichtet er sich, diese Person in vollem Umfang
über den Inhalt des Mietvertrages und die allgemeinen Geschäftsbedingungen
zu informieren und darüber hinaus den gesamten Inhalt des Mietvertrages
und der allgemeinen Geschäftsbedingungen als für sich verbindlich
gegenüber dem Vermieter anzuerkennen.
- Die Haftung des Vermieters ist auf einen eventuellen unmittelbaren
Schaden begrenzt. Der Mieter verpflichtet sich, nach Abstimmung
mit dem Vermieter, einen eventuell eintretenden Schaden so gering
wie möglich zu halten und in diesem Zusammenhang alle Maßnahmen
vorzunehmen, die zu einer beschleunigten Schadensabwicklung erforderlich
sind. Mittelbare Ansprüche in Zusammenhang mit einem Ausfall des
Bootes oder des Zubehörs vor oder während der Mietzeit kann der
Mieter nicht geltend machen. Unmittelbare Schadensansprüche können
nur dann geltend gemacht werden, wenn der Vermieter unverzüglich
von dem Eintritt eines Schadenfalls informiert wird und der Vermieter
zumindest grob fahrlässig den Ausfall oder Schaden verursacht
hat.
- Eine Haftung des Vermieters, auch für eigene Erfüllungsgehilfen,
besteht nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Dies gilt auch
dann, wenn dem Mieter das Boot oder das Zubehör nicht rechtzeitig
zu Verfügung gestellt werden kann.
- Verletzt der Mieter eine ihm vertraglich oder gesetzlich auferlegte
Pflicht oder liegt der begründete Verdacht vor, dass eine solche
Pflichtverletzung zu erwarten ist, ist der Vermieter zur fristlosen
Kündigung berechtigt. Im übrigen kann der Mietvertrag jederzeit
aus wichtigem Grund vom Vermieter gekündigt werden.
- Zur
Reservierung der Boote wird 20% des voraussichtlichen
Mietpreises mindestens jedoch 50,-€ berechnet. Der
Mieter hat bis zu Beginn der Mietzeit das Recht, vom
Vertrag zurückzutreten. Tritt der Mieter vom Vertrag
zurück, so werden die geleisteten Anzahlungen nicht
zurückerstattet. Bei Undurchführbarkeit einer Wupperbefahrung (z. B. sehr schlechtes Wetter,
Hochwasser, zu geringe Pegelstände) wird die
Anzahlung nicht erstattet. Findet die Fahrt statt wird
der Reservierungsbetrag mit der Mietsumme verrechnet.
- Zwingende gesetzliche Vorschriften bleiben unberührt und gelten
als solche vereinbart. Die ganze oder teilweise Unwirksamkeit
eines Teiles dieses Vertrages oder eines Teiles einer einzelnen
Bestimmung lässt die Gültigkeit des übrigen Vertragsinhaltes unberührt.
- Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle, sich aus dem Vertrag
oder im Zusammenhang mit dem Vertrag ergebenden Rechtsstreitigkeiten
ist Leverkusen.
- Der Mieter anerkennt die vorstehenden Mietbedingungen und die
Rechnung. Das jeweilige Jahresprogramm und die darin gemachten
Angaben sind dem Mieter bekannt und Bestandteil des Vertrages.
Er versichert, daß er seinen Verpflichtungen aus eigenen Mitteln
nachkommen kann und keine eidesstattliche Versicherung (Offenbarungseid)
geleistet hat.
Kanusport findet in freier Natur in zum Teil empfindlichen Ökosystemen
statt. Tragen sie mit Ihrem Verhalten dazu bei, die Natur und
insbesondere die empfindlichen Uferbereiche der Gewässer zu schützen!
Von Seiten des Vermieters bestehen keinerlei Versicherungen für
Material bzw. mitfahrende Personen. Der Vermieter richtet keine
Kanutouren aus. Der Mieter wird hiermit ausdrücklich darauf hingewiesen,
das er auf eigene Gefahr handelt!
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